Monatsarchiv: April 2013

Impfkritik kostet Apothekensprecher sein Amt

Impfkritik kostet Apothekensprecher sein Amt

Freising – Weil er sich öffentlich kritisch zum Thema „Impfen“ äußerte, musste Apothekensprecher Thomas Bauer jetzt seinen Posten räumen.

Die Wirksamkeit so mancher Impfung bezweifelt der Inhaber der „Klosterapotheke“, dafür würden seiner Meinung nach die Nebenwirkungen heruntergespielt. Komplikationen würden den Nutzen überwiegen. Fazit seiner Erkenntnisse: „Die nicht geimpften Kinder sind auf Dauer die gesünderen Kinder.“

Damit steht er allerdings im Gegensatz zur offiziellen, amtlichen Position. Im Gesundheitsamt Freising etwa ist man tief besorgt über die Impfmüdigkeit vieler Bürger, die auf diese Weise ihre und die Gesundheit ihrer Kinder aufs Spiel setzen würden (wir berichteten). Bauers Kritik kommt dem Bemühen der Amtsärzte, die Impfrate etwa bei Mumps oder Masern deutlich zu erhöhen, nicht gerade entgegen.

Nicht zuletzt, weil der Betreiber der „Klosterapotheke“ seine Meinung auch öffentlich vertreten hat. Im September vergangenen Jahres etwa in einem Vortrag. Als das Freisinger Tagblatt darüber berichtete, war der Ärger in der Landesapothekerkammer enorm. „Der Präsident rief mich an und bat mich, mein Amt als Kreissprecher der Apotheker niederzulegen“, berichtet Bauer auf Anfrage. Er sei dem Wunsch nachgekommen. Kaum ein Jahr hatte er das Amt inne gehabt. Kurz darauf folgte noch ein Brief der Landesapothekenkammer. Der impfkritische Vortrag wurde „aus berufsrechtlicher Sicht“ als „Fehlverhalten“ gewertet – Konsequenzen wie etwa eine Rüge würden aber nicht folgen.

Die Kammer wies Bauer jedoch darauf hin, dass er künftig klarstellen müsse, dass es sich bei seiner Ansicht um eine wissenschaftliche Minderheiten-Meinung, nicht um die offizielle Lehre handle.

Damit hat Bauer grundsätzlich kein Problem: „Ich akzeptiere, dass das viele anders sehen – wenn man auch mich und meine Arbeit akzeptiert.“ Er betont, dass er seinerzeit den Vortrag „als Privatperson“ gehalten habe, nicht in seiner Funktion als Apothekersprecher. Bauer jedenfalls hat seinen Sprecherposten aufgegeben – er sei seit Anfang 2011 vakant.

„Wir suchen gerade einen neuen Sprecher“, bestätigte Katrin Gast, Pressesprecherin der Bayerischen Apothekenkammer. Die „fundamental“ andere Sicht der Dinge sei mit Bauers Posten als Vertreter von Verband und Kammer unvereinbar gewesen. „Für uns ist Impfen eine wichtige Präventionsaufgabe“, betont Gast: „Das ist Vorsorge im besten Sinne.“

Aber eben nicht für Apotheker Bauer. Der ist vor kurzem an Mumps erkrankt. Und mit ihm in dichter Folge weitere sechs Familienmitglieder, Freunde und Mitarbeiter. „Dabei“, sagt der Apotheker, „wurde ich als Kind geimpft“.

Studie: Pakistans Jugend ist Scharia lieber als Demokratie

Hitlergruß im Gaza ist keine Seltenheit

Hitlergruß im Gaza ist keine Seltenheit


Studie: Pakistans Jugend ist Scharia lieber als Demokratie

Junge Menschen in Pakistan hätten einer Studie zufolge in ihrem Land lieber eine Militärherrschaft oder das geltende islamische Recht (Scharia) als eine demokratische Regierung.

Mehr als ein Drittel der Befragten im Alter zwischen 18 und 29 Jahren hielten die Scharia für das beste politische System in Pakistan, heißt es in einer heute veröffentlichten Studie des britischen Kultur- und Bildungsinstituts British Council.

Mehr dazu in religion.ORF.at

„Monsignore Meth“ verdiente 300.000 Dollar mit Drogen

„Monsignore Meth“ verdiente 300.000 Dollar mit Drogen

Anzeige
Tempranillo aus Yecla
8 Flaschen kraftvoller Marques de Brava mit satter Frucht und spürbarer Tannin-Textur. Nur 49€
Prämierter Südfranzose
10 Flaschen 2011er La Finesse Merlot Cabernet Sauvignon + 2 Schott-Zwiesel Gläser für nur 49€
8-12% monatl. Auszahlung
Kautschuk – ein nachwachsendes Naturprodukt. Ohne feste Laufzeit. Sicher und rentabel.
Hier können Sie werben

Ein amerikanischer Pfarrer handelte von seiner Wohnung in Connecticut aus mit Meth. Das schmutzige Geld wusch der 61-Jährige mit einem Laden für Sexspielzeug. Jetzt drohen ihm mehrere Jahre Haft.

Auf die Spur gekommen war ihm im Januar ein verdeckter Ermittler: Dieser kaufte dem geistlichen Drogendealer 23 Gramm Methamphetamin für mehr als 3400 Dollar ab. Insgesamt verkaufte der katholische Priester Kevin Wallin einem Bericht der BBC zufolge von seiner Wohnung in Connecticut aus fast 1,8 Kilogramm der Droge.

Doch nicht nur im Drogenmilieu bewegte sich der 61-jährige Priester. Für die Geldwäsche der Einnahmen aus seinen Drogengeschäften griff er vermutlich noch auf weitere zwielichtige Methoden zurück: Nach Aussagen der Staatsanwälte kaufte der Geistliche ein Geschäft für Sexvideos und Sexspielzeug.
Vorwürfe wegen sexueller Belästigung

Das Methamphetamin bekam Wallin aus Kalifornien. Staatsanwalt David Fein zufolge ist durch die Festnahme des Priesters ein bedeutender Umschlagplatz von Methamphetamin stillgelegt worden.

Anzeige

Wallin war vor seinen Drogengeschäften als Pfarrer der Gemeinde Saint Augustine Parish in Bridgeport, Connecticut, tätig, bis er im Juni 2011 zurücktrat. Kirchenbeamte beschuldigten ihn damals, sich gegenüber anderen Männern im Pfarrhaus sexuell unangemessen verhalten zu haben. Eigenen Aussagen zufolge gab er sein Amt aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen auf.

Nun drohen Wallin, dem Medien den Spitznahmen „Monsignore Meth“ gegeben haben, elf bis 14 Jahre Haft. Am 25. Juni soll das Urteil gefällt werden. Anklagen gegen vier weitere Personen in dem Fall stehen noch aus.

Historiker Wolfram Drews: Kein Ende religiöser Verfolgung in Sicht

Historiker Wolfram Drews: Kein Ende religiöser Verfolgung in Sicht

Die Verfolgung von Menschen aus religiösen Gründen hat aus Sicht von Historikern im Laufe der Geschichte nicht abgenommen. Die Moderne habe die Verfolgung von Menschen um ihrer Religion willen und die Zerstörung von sakralen Stätten nicht überwunden, erklärte der Historiker Wolfram Drews vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Universität Münster.

Heute seien Christen die am meisten verfolgte Religionsgemeinschaft der Welt. Zahlreiche historische Fälle zeigten zudem, dass sich fast jede Religionsgemeinschaft an der Verfolgung „um Gottes willen“ beteiligt haben, fügte Drews hinzu. Angehörige ein und derselben Religion konnten dem Experten zufolge einmal Verfolger und ein anderes Mal Verfolgte sein. Vorurteile über einen stets gewaltbereiten Islam oder den immer friedlichen Buddhismus ließen sich aus historischer Sicht nicht halten, unterstrich Drews.

Heute seien die meisten Opfer der islamistischen Gewaltakte im Nahen Osten, die mit dem Willen Gottes begründet werden, weder Christen noch westliche Soldaten, sondern andere Angehörige des Islam, hieß es weiter. Die Gründe für religiöse Verfolgung sind nach Angaben des Wissenschaftlers je nach historischer Situation unterschiedlich. „In manchen Fällen wurde die Benachteiligung mit religiösen Argumenten gerechtfertigt – als sei sie von Gott angeordnet“.

Für jeden historischen Einzelfall müsse geprüft werden, ob die Religion nur Vorwand oder Grund der Verfolgung gewesen sei. „Die Verfolgung Andersgläubiger war selten rein religiös motiviert“, so der Historiker.

NAI – Nachrichten aus Israel Mittwoch, 3. April 2013

logo_de_96

Israels Luftwaffe greift nach neuerlichem Raketenbeschuss den Gazastreifen an

Mittwoch, 3. April 2013 |  Tommy Müller

Die israelische Luftwaffe hat in der Nacht zum Mittwoch Ziele im Gazastreifen angegriffen. Es war der erste Luftangriff seit Inkrafttreten des Waffenstillstandes, der im vergangenen November unter ägyptischer Vermittlung zustande gekommen war. Anlass für den Luftschlag war, dass Terroristen aus dem Gazastreifen erneut Raketen oder Granaten auf die südisraelische Eshkol-Region abgefeuert hatten. Sowohl bei dem Raketenangriff als auch beim Gegenschlag der Luftwaffe gab es nach ersten Meldungen keine Verletzten. Die Palästinenser evakuierten vorsorglich ihre Militäreinrichtungen im Gazastreifen.

Im Laufe des Dienstags hatten die Gaza-Terroristen bereits zwei Granaten abgeschossen, die jedoch die Grenze nicht erreichten und auf palästinensischem Gebiet einschlugen. Am Abend schlug dann ein Projektil in Israel ein. Noch ist unklar, ob es eine Granate oder eine Kassam-Rakete war. Spezialisten untersuchen die Überreste. Die betroffenen Bewohner der Eshkol-Region sind verängstigt und empört. Sie forderten von der neuen Regierung, den Raketenbeschuss nachhaltig zu stoppen: „Unsere Kinder sind traumatisiert und können sich davon nicht erholen“, klagte ein Anwohner angesichts des Luftalarms.

Der erneute Raketenbeschuss ereignete sich nur wenige Stunden, nachdem in einem Kindergarten der Grenzstadt Sderot (Foto) die Überreste einer Rakete gefunden wurden. Sie war vermutlich während des Besuchs von US-Präsident Obama dort eingeschlagen und nach Polizeiangaben erst jetzt entdeckt worden, weil der Kindergarten während der Pessach-Feiertage geschlossen war.

*************************************

 

Bewegung im protestantischen Lager

Mittwoch, 3. April 2013 |  Khamal Idran
Drei Konferenzen, die kürzlich in Jerusalem stattfanden, zeigen, dass protestantische Christen sich außerhalb der alten evangelischen Kirchen formieren. Der Grund: Mängel in den Kirchenführungen. 1. Gemeinden sind für und mit Israel, aber die evangelische Leiterschaft unterstützt anti-israelische Boykotte. 2. Gemeinden sind auf der Suche nach aufrechten Führungspersönlichkeiten, aber diese geben sich oft arrogant und geldliebend. 3. Gemeinden unterstützen verfolgte Christen in muslimischen Ländern, während die Kirchenoberhäupter dazu schweigen.

Vom 4.-10. März 2013 fand die vierte Führungskonferenz der internationalen Vereinigung Christen für Israel (www.c4israel.org) in Jerusalem statt. 80 christliche Leiter erhielten einen repräsentativen Einblick in die israelische Lebensweise. Oberrabiner Metzger sprach als ein Freund zu ihnen und bedankte sich für ihre Israelunterstützung, während evangelische Kirchen im Westen palästinensische Sanktionsaufrufe gegen Israel befürworten.

Lesen Sie den Artikel in voller Länge in unserem aktuellen Israel Heute Magazin! Für mehr Informationen Hier klicken!

******************************************* 

 

Kurznachrichten

Mittwoch, 3. April 2013 |  Ludwig Schneider

+++ In Hebron und anderen Orten im Westjordanland kam es zu Ausschreitungen von Palästinensern, so dass Israels Sicherheitspolizei eingreifen musste. Auslöser war der Tod des 63-jährigen palästinensischen Terroristen Hamdiyeh, der trotz medizinischer Behandlung in einem israelischen Gefängniskrankenhaus an Krebs gestorben ist. +++ Weil das Wirtschaftswachstum in der Türkei im letzten Jahr von 9,2 auf nur noch 1,4 % gesunken ist, schlägt die Türkei Israel gegenüber nun freundlichere Töne an und will ihre Wirtschaftsbeziehungen mit Israel auffrischen. +++ Der aus Altersgründen aus seinem Amt als Direktor der Bank of Israel scheidende Stanley Fisher (Foto) ermahnte den neuen Finanzminister Yair Lapid, nicht nur Israels Mittelschicht im Auge zu haben, sondern dabei Israels arme Bevölkerung nicht zu vergessen, denn 22 % der Israelis gehören zur Oberschicht, 26,6 % zur Mittelschicht, aber 40,7 % zur wirtschaftlichen Unterschicht. +++ Donnerstag und Freitag machen sich auf Initiative des KKL (Jüdischer Nationalfonds) Tausende Israelis zu Fuß oder per Fahrrad auf die 122 bzw. 60 Kilometer lange Tour durch Israels herrliche Landschaft von den Bergen Israels im Norden bis zur Küste.

**************************************** 

 

Israel Video des Tages

Mittwoch, 3. April 2013 |  nai Redaktion
In  Ihren nächsten Urlaub in Israel sollten Sie sich unbedingt den biblischen Zoo in Jerusalem vormerken. Der Schwerpunkt der Tiere in diesem Zoo sind solche, die zu biblischen Zeiten im heiligen Land zu finden waren. der Zoo hat es sich zur Aufgabe gesetzt, Israel wieder mit diesen Tieren zu besiedeln und hat schon einige Exemplare wieder in die freie Natur entlassen. Der Zoo ist aber auch ein Sammelpunkt aller Bevölkerungsgruppen Israels, hier trifft man neben den Tieren auch die vielen unterschiedlichen menschlichen Bewohner des Landes.

 

 

Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 19/2013 vom 3. April 2013
Beschluss vom 5. März 2013
1 BvR 2457/08

Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

Abgaben zum Vorteilsausgleich dürfen nicht zeitlich unbegrenzt nach der
Erlangung des Vorteils festgesetzt werden. Dem Gesetzgeber obliegt es
vielmehr, für einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit
an der Beitragserhebung und dem Interesse des Beitragsschuldners an
Klarheit über seine Inanspruchnahme zu sorgen. Dies hat der Erste Senat
des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss
entschieden. Zugleich hat der Senat eine Vorschrift des Bayerischen
Kommunalabgabengesetzes für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen
Grundsatz der Rechtssicherheit erklärt, da diese das Interesse des
Beitragsschuldners an einer zeitlichen Grenze für die Abgabenerhebung
völlig unberücksichtigt lässt. Der Landesgesetzgeber ist gehalten, bis
1. April 2014 eine verfassungsgemäße Neureglung zu schaffen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen
zugrunde:

1. Nach dem bayerischen Landesrecht beträgt die Frist, in der kommunale
Beiträge festgesetzt werden dürfen, vier Jahre. Im Regelfall beginnt
diese Frist mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Beitragspflicht
entstanden ist. Das Bayerische Kommunalabgabengesetz verweist in diesem
Zusammenhang weitgehend auf die Abgabenordnung des Bundes. Artikel 13
Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Spiegelstrich 2 des
Bayerischen Kommunalabgabengesetzes trifft jedoch eine Sonderregelung
für den Fall einer ungültigen Beitragssatzung: In diesem Fall beginnt
die Frist erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die gültige Satzung
bekanntgemacht worden ist.

2. Der Beschwerdeführer war von 1992 bis 1996 Eigentümer eines an die
öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen bebauten
Grundstücks. Bei einer Ortsbesichtigung im Jahr 1992 stellte die
Gemeinde fest, dass das Dachgeschoss des Gebäudes ausgebaut worden war.
Für die ausgebaute Dachgeschossfläche zog sie den Beschwerdeführer
allerdings erst mit Nacherhebungsbescheid vom 5. April 2004 zu einem
Kanalherstellungsbeitrag heran. Grundlage hierfür war eine Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 5. Mai 2000, die die
Gemeinde zur Heilung einer als nichtig beurteilten Vorgängersatzung
rückwirkend zum 1. April 1995 in Kraft gesetzt hatte. Während des
Widerspruchsverfahrens erwies sich auch diese Satzung als unwirksam. Die
Gemeinde erließ daraufhin eine neue Satzung und setzte sie rückwirkend
zum 1. April 1995 in Kraft. Die neue Satzung wurde am 26. April 2005 im
Amtsblatt der Gemeinde bekanntgemacht.

3. Die Klage des Beschwerdeführers gegen den Bescheid und den
Widerspruchsbescheid der Gemeinde blieb sowohl vor dem
Verwaltungsgericht als auch vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolglos.

4. Die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde ist zulässig und
begründet, soweit sie auf eine Verletzung des verfassungsrechtlichen
Grundsatzes der Rechtssicherheit gestützt wird.

a) Die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts muss – sofern kein
eigenständiger neuer Gehörsverstoß durch das Rechtsmittelgericht geltend
gemacht wird – nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden, um dem
Erfordernis der Rechtswegerschöpfung zu genügen.

b) Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Zulässigkeit
rückwirkender Gesetze sind im vorliegenden Fall nicht verletzt. Art. 13
Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Spiegelstrich 2 des
Bayerischen Kommunalabgabengesetzes selbst entfaltet dem
Beschwerdeführer gegenüber keine Rückwirkung. Die Norm trat zum 1.
Januar 1993 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine wirksam
heilende Satzung im Sinne der Vorschrift vor. Eine solche wurde auch
später nicht zum oder vor dem 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt.
Unabhängig von der Neuregelung hatte die Verjährungsfrist daher noch
nicht zu laufen begonnen. c) Die genannte Vorschrift verstößt jedoch
gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot der Rechtssicherheit
als wesentlichem Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten
Rechtsstaatsprinzips in seiner Ausprägung als Gebot der
Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit.

aa) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz gewährleisten im
Zusammenwirken mit den Grundrechten die Verlässlichkeit der
Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung
über den eigenen Lebensentwurf und seinen Vollzug. Der Grundsatz des
Vertrauensschutzes besagt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die
Fortwirkung bestimmter Regelungen in gewissem Umfang verlassen dürfen.
Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet darüber hinaus aber unter
bestimmten Umständen Rechtssicherheit auch dann, wenn keine Regelungen
bestehen, die Anlass zu spezifischem Vertrauen geben, oder wenn Umstände
einem solchen Vertrauen sogar entgegenstehen. Es schützt in seiner
Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und vorhersehbarkeit davor,
dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene
Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden
können.

bb) Soweit Beitragspflichten zum Vorteilsausgleich an zurückliegende
Tatbestände anknüpfen, ist es verfassungsrechtlich geboten, diese
Inanspruchnahme zeitlich zu begrenzen.

Die Verjährung von Geldleistungsansprüchen der öffentlichen Hand soll
einen gerechten Ausgleich zwischen dem berechtigten Anliegen der
Allgemeinheit an der umfassenden und vollständigen Realisierung dieser
Ansprüche auf der einen Seite und dem schutzwürdigen Interesse der
Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite bewirken, irgendwann nicht
mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen zu müssen und entsprechend
disponieren zu können. Dabei ist es den Verjährungsregelungen eigen,
dass sie ohne individuell nachweisbares oder typischerweise vermutetes,
insbesondere ohne betätigtes Vertrauen greifen. Sie schöpfen ihre
Berechtigung und ihre Notwendigkeit vielmehr aus dem Grundsatz der
Rechtssicherheit.

Für die Erhebung von Beiträgen zum Vorteilsausgleich ist der Gesetzgeber
verpflichtet, Verjährungsregelungen zu treffen oder jedenfalls im
Ergebnis sicherzustellen, dass diese nicht unbegrenzt nach Erlangung des
Vorteils festgesetzt werden können. Die Legitimation von Beiträgen liegt
in der Abgeltung eines Vorteils, der den Betreffenden zu einem
bestimmten Zeitpunkt zugekommen ist. Je weiter dieser Zeitpunkt bei der
Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die
Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge. Der Grundsatz der
Rechtssicherheit gebietet, dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit
Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die
erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss.

cc) In Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Spiegelstrich
2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes hat es der Gesetzgeber
verfehlt, den erforderlichen Ausgleich zwischen Rechtssicherheit auf der
einen Seite und Rechtsrichtigkeit und Fiskalinteresse auf der anderen
Seite zu schaffen. Indem er den Verjährungsbeginn ohne zeitliche
Obergrenze nach hinten verschiebt, lässt er die berechtigte Erwartung
des Bürgers darauf, eine gewisse Zeit nach Entstehen der Vorteilslage
nicht mehr mit der Festsetzung des Beitrags rechnen zu müssen, gänzlich
unberücksichtigt.

5. Da dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den
verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt vorliegend nur eine
Unvereinbarkeitserklärung in Betracht. Sie führt dazu, dass die
verfassungswidrige Vorschrift von Gerichten und Verwaltungsbehörden
nicht mehr angewendet werden darf. Laufende Gerichts- und
Verwaltungsverfahren, in denen diese Vorschrift entscheidungserheblich
ist, bleiben bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens aber bis
zum 1. April 2014, ausgesetzt oder sind auszusetzen. Trifft der
Gesetzgeber bis zum 1. April 2014 keine Neuregelung, tritt Nichtigkeit
der verfassungswidrigen Vorschrift ein.

NAI-Nachrichten aus Israel Dienstag, 2. April 2013

logo_de_96

Hacker wollen „Israel aus dem Internet werfen“

Dienstag, 2. April 2013 |  nai Redaktion  
 

Israel Heute hat in den letzten Jahren mehrmals berichtet, wie der jüdische Staat zum beliebten Ziel von Cyberkriegern aus aller Welt geworden ist. Israelische Abwehrsysteme, die von der israelischen Regierung, der Armee und privaten Firmen aufgestellt wurden, wehren in diesem Cyberkrieg täglich tausende Angriffe ab.

Aber in diesem Gebiet entwickeln sich die Dinge schnell und wenn es Israel nicht schafft, seinen Feinden mindestens einen Schritt voraus zu sein, könnte es Opfer von Angriffen werden, die Israels wichtige Computer-Infrastruktur lahm legen.

Die internationale Hacker Gruppe „Anonymous“ hat wiederholt damit gedroht, Israel anzugreifen und wohl bereits in der Vergangenheit Versuche unternommen. Es sieht so aus, als ob sie es am 7. April noch einmal versuchen werden, und zwar unter dem Codewort #OpIsrael.

Ein bekannter Hacker unter dem Namen „Anon Ghost“ erzählte der Hackers Post, dass Hacker-Gruppierungen beschlossen haben, eine gemeinsame Front gegen Israel zu gründen . „Israel sollte sich darauf vorbereiten, aus dem Internet ausradiert zu werden.“

 

(Kommentar CID: Sind also die  Hacker unter die Antisemiten gegangen oder sehe ich das Falsch?)

*******************************************

Vertrag gegen die „Judaisierung Jerusalems“

Dienstag, 2. April 2013 |  Aviel Schneider  
 

Jordanien und die palästinensische Autonomiebehörde haben Anfang dieser Wochen einen Vertrag zur Verteidigung Jerusalems unterzeichnet. Während seiner Blitzvisite (letzten Sonntag) in Amman mit dem jordanischen König Abdallah besprach Palästinenserchef Mahmud Abbas die Zukunft Jerusalems. Gemeinsam beschlossen sie, die Heiligen Stätten des Islams und des Christentums in Jerusalem zu bewahren.

Gemäß palästinensischen Quellen ist es die historische Aufgabe Jordaniens die Heiligen Stätten in Jerusalem zu behüten wie auch in den Palästinensergebieten im biblischen Kernland Judäa und Samaria. Ein halbes Jahr nach dem Ausbruch der ersten Intifada im Sommer 1988 hat sich das jordanische Königreich unter König Hussein von der so genannten West Bank und jeglichem politischen Anspruch auf das Gebiet losgesagt. Damit hinterließ der Vater des jetzigen König die Palästinenserintifada den Israelis und stoppte den Aufstand in seinem Land, in dem sowieso über 70 Prozent der Palästinenser leben. Nun bestehen die Palästinenser weiterhin auf die jordanische Verantwortung für Jerusalem, besonders gegen die so genannte „Judaisierung der israelischen Hauptstadt“.

Vorige Woche traf in Katar die Arabische Liga zusammen, die neben dem Bürgerkrieg in Syrien auch die sensible Jerusalemfrage behandelte. Der Emir von Katar, Scheich Hamad bin Chalifa al Thani versprach den Palästinensern 250 Mio. US-Dollar (ca. 194,5 Mio. Euro) für einen Fond, der die Judaisierung Jerusalems vereiteln soll.

*************************************************

Kurznachrichten

Dienstag, 2. April 2013 |  Ludwig Schneider  

+++ Christen feierten gestern in Jerusalem den 2. Osterfeiertag und Juden beendeten mit dem Mimouna-Fest das achttägige Pessachfest, an dem zum ersten Mal statt Mazzoth wieder richtiges Brot gegessen wurde. Ministerpräsident Netanjahu und seine Frau Sara feierten Mimouna bei einer marokkanischen Familie in Or Akiva. +++ Syrische Rebellen haben in Damaskus eine der ältesten Synagogen der Welt, die vor über 2000 Jahren erbaute und dem Propheten Elia geweihte „Jobar“-Synagoge, zuerst geplündert und danach zerstört und niedergebrannt. +++ Der jordanische König Abdullah II. und Palästinenserchef Abbas beschlossen eine Kooperation, um die Stadt Jerusalem gemeinsam vor den Israelis zu retten. Auch wenn es zu einer Zweistaatenlösung kommen sollte, so wird der Frieden zwischen Israel und den arabischen Moslems an der Jerusalemfrage scheitern. +++ Israels neuer Finanzminister Lapid will das Haushaltsdefizit, das 6 Milliarden Euro überschritten hat, durch radikale Kürzungen in den Griff bekommen, denn Israel soll – wie Lapid in seinem Facebook schreibt – nie ein zweites Griechenland oder Zypern werden. Lapid will besonders der Mittelschicht zu mehr Gerechtigkeit verhelfen.

**************************************************

Israel Video des Tages

Dienstag, 2. April 2013 |  nai Redaktion  
 

Die israelische Armee hat wieder einmal ein schönes Video ihrer Streitkräfte veröffentlicht. Sie verspricht weiterhin die Freiheit zu verteidigen und wenn man das Video sieht, glaubt man dies auch.

 

Pressesperre: Migranten vergewaltigen deutsche Mädchen

Pressesperre: Migranten vergewaltigen deutsche Mädchen

Vergewaltigung TürkenIn Deutschland häufen sich die Verbrechen dramatisch und immer öfter sind dabei Migranten im Spiel. Ein 16-jähriges Mädchen wurde in Mainz von drei Türken derart brutal vergewaltigt, dass es vier Tage in Lebensgefahr schwebte, einen künstlichen Darmausgang erhalten musste und nie mehr Kinder gebären kann.

Wie die Kriminaldirektion Mainz in einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz mitteilt, wurde am 15.02.2012 um 23:30 Uhr ein unvorstellbar grausames Verbrechen an einem wehrlosen Mädchen begangen.

Es war ein bestialischer Akt der Barbarei: Ein 16-Jähriges Mädchen wurde in einem Parkhaus in Worms gequält, geschlagen und mehrfach vergewaltigt. Doch das reichte den Peinigern nicht. Sie haben das Mädchen mit einer Flasche vergewaltigt und anschließend den Flaschenkopf abgebrochen und ihn eingeführt, wodurch ihr Darm durchtrennt und ihre Gebärmutter aufgeschnitten wurde. Bewusstlos, schwer verletzt und unbekleidet wurde das Mädchen aufgefunden. Nur durch eine Notoperation konnte sie gerettet werden.

Die Folgen: Aufgrund der schweren, irreparablen Verstümmelung im Genitalbereich wurde ihr ein permanenter künstlicher Darmausgang gelegt. Sie wird nicht mehr im Stande sein ein normales Leben zu führen, ein Sexualleben zu haben, eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen. Das Gebot der Stunde ist, das Mädchen seelisch zu unterstützen und ihr eine psychologische Betreuung zu geben. Die Familie muss ständig für sie da sein und ihr signalisieren, dass sie gebraucht wird und sie immer jemanden hat, der sie liebt, da eine sehr hohe Suizidgefahr besteht: In einem ähnlich gearteten Fall hat sich ein Mädchen versucht das Leben zu nehmen und musste deshalb in eine Psychiatrie eingewiesen werden.

Die Täter waren zwei 17-jährige und ein 19-jähriger mit türkischem Migrationshintergrund, wobei einer jedoch bei dem Verbrechen “lediglich” zusah.

Vergewaltigungen sind im islamischen Kulturkreis gar nicht so ungewöhnlich. Die Behörden sind mit der Situation total überfordert und können die Bürger offenbar nicht mehr entsprechend schützen. In Köln etwa sind 70 – 80% der Vergewaltiger türkischer Abstammung. Der genaue Grund für diese Entwicklung ist wenig klar und hängt möglicherweise mit einer Kombination aus religiös bedingter Frauenverachtung, einer übertriebenen Machokultur und dem bagatellisieren der Vergewaltigung deutscher Frauen in ihrem sozialen Umfeld zusammen.

Doch dieses Verbrechen ist selbst für diesen Personenkreis ungewöhnlich brutal. Die Medien, bis auf einige Lokalzeitungen, berichten nicht über diesen Fall, weil es klare Anweisungen gibt, dass bei schweren Verbrechen mit Migrantenbeteiligung nicht berichtet werden darf.

Bewährungsstrafe für türkischen Vergewaltiger

Migrantenbonus in Reinform: Ein 45 Jahre alter Türke, der zwei Frauen vergewaltigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Eines seiner Opfer ist schwer krank. Der Türke nutzte es einfach aus, als die Frau einen Asthma-Anfall hatte. Der Türke muss nur  2.400 Euro Schmerzensgeld zahlen und nahm das Urteil jetzt glücklich lächelnd an. Mit so viel Milde hatte keiner im Saal gerechnet. Denn der Türke hatte in einem Fall eine Frau in einem S-Bahn-Abteil bei Weinstadt vergewaltigt. Die Richter der 18. Strafkammer fanden das  interessant. Und der Türke hatte bei anderer Gelegenheit eine 26-jährige asthmakranke Frau aus Ludwigsburg vergewaltigt, als sein Opfer gerade einen schweren Asthmaanfall bekam und somit wehrlos war. Der Türke gestand, weil ihm der Richter als Gegenleistung fürs Geständnis die Bewährungsstrafe in Aussicht stellte. Und im Urteil wurde der Türke auch noch für sein Geständnis ausdrücklich gelobt. Es bleiben laut Urteil 2.400 Euro Schmerzensgeld für die Frau, die der Türke irgendwann in kleinen Raten abstottern soll.

Das ist die Perversion des Rechtssystems, das nicht mehr zu funktionieren scheint, berichtete die Ludwigsburger Kreiszeitung am 13. April 2011.

Freudenfest unter Roma-Familien: Deutschlands brutalster Vergewaltiger läuft frei herum – das Opfer ist in der Psychiatrie

Ein zugewanderter Roma-Mitbürger hat eine der brutalsten bekannten Vergewaltigungen verübt. Und das Landgericht Arnsberg hat den Haftbefehl »außer Vollzug« gesetzt. Täter Muslija B. nutzte das zur Flucht und läuft nun frei herum. Sein Opfer befindet sich derweilen in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung.

Am Landgericht Arnsberg hatten Richter und Schöffen über einige besonders abartige zugewanderte Vergewaltiger zu urteilen. Da war der 1976 im Kosovo geborene Haljilj B., ein Mitbürger der Volksgruppe der Roma, der nicht lesen und schreiben kann, seit 1990 in Deutschland lebt, wegen ständigen Schulschwänzens von der Schule verwiesen wurde, 1995 eine Deutsche heiratete und mit ihr zwei Kinder zeugte, dann mit einer Serbin in Düsseldorf zwei Kinder zeugte und danach ein weiteres Kind in Wuppertal. Der Analphabet ist in Deutschland wegen Diebstahls und Betruges vorbestraft. Und da war ein weiterer Täter, ein Verwandter, der 1982 im Kosovo geborene tiefgläubige Roma-Muslim Muslija B., der ebenfalls keine Schulbildung, keine Berufsausbildung, aber viele Kinder vorzuweisen hat. In der Nähe des nordrhein-westfälischen Ortes Schmallenberg haben die beiden gemeinsam mit ihrem Verwandten Seljman B. ein junges deutsches Mädchen unvorstellbar brutal vergewaltigt: vaginal, anal und oral.

Das Mädchen wimmerte vor Todesangst. Und weil es die Zähne vor Schmerzen bei der analen Vergewaltigung zusammenbiss, schlug ihr einer der Roma-Mitbürger so lange auf den Kopf, bis sie den Mund für den Oralverkehr öffnete. Wir ersparen uns hier weitere Einzelheiten. Das junge Mädchen kam unmittelbar nach der bestialischen Vergewaltigung in die DRK-Kinderklinik in Siegen. Es unternahm später einen Selbstmordversuch. Sein Leben ist wohl für immer ruiniert. Das Mädchen ist nun in einer geschlossenen kinderpsychiatrischen Klinik. Muslija B. hat sich in das Kosovo abgesetzt, die Arnsberger Kammer gewährte ihm zunächst einmal Haftverschonung. Seine Frau erhielt fast 10.000 Euro vom deutschen Steuerzahler als »Rückkehrhilfe« – danach gab es mit dem Geld der deutschen Steuerzahler erst einmal eine große Party.

Die Öffentlichkeit soll das alles besser nicht erfahren, denn das alles könnte ja mögliche Vorurteile gegen bestimmte Mitbürger schüren. Die Qualitätsmedien schauen – politisch korrekt – tapfer weg und gehorchen der Medienzensur.

Quelle: http://www.inhr.net/artikel/pressesperre-migranten-vergewaltigen-deutsche-m%C3%A4dchen