Archiv der Kategorie: Gotteslästerung

90-jähriger Saudi erregt mit Teenager-Heirat Protest

09. Januar 2013, 09:30
90-jähriger Saudi erregt mit Teenager-Heirat Protest
Das 15 Jahre alte Mädchen hat sich in der Hochzeitsnacht für zwei Tage in ihrem Zimmer verbarrikadiert


Dschidda (kath.net/KNA) Die geplante Hochzeit eines 90-Jährigen mit einem 15 Jahre alten Mädchen in Saudi-Arabien sorgt für Proteste der Nationalen Gesellschaft für Menschenrechte. Die Behörden müssten einschreiten und die Teenagerin vor der von ihr nicht gewünschten Ehe bewahren, zitiert die Zeitung «Saudi Gazette» (Montag) die Menschenrechtlerin Suhaila Zain Al-Abideen. Sie sprach sich dafür aus, das gesetzliche Mindestalter für Trauungen auf 18 Jahre zu erhöhen.

Der 90-jährige Bräutigam hatte dem Bericht zufolge ein Brautgeld von umgerechnet rund 13.000 Euro an die Eltern in der südwestlichen Provinz Dschaizan gezahlt. Als sich das Mädchen in der Hochzeitsnacht für zwei Tage in ihrem Zimmer verbarrikadiert habe, habe der Mann eine gerichtliche Klage angekündigt und die Eltern – einen Jemeniten und eine saudische Frau – aufgefordert, entweder das Mädchen auszuliefern oder den Brautpreis zu erstatten.

Vietnam schränkt Religionsfreiheit noch stärker ein

 

„Gesellschaft für bedrohte Völker“

Vietnam schränkt Religionsfreiheit noch stärker ein

Vietnam schränkt Religionsfreiheit noch stärker ein

Asienreferent Ulrich Delius. Foto: PR

Göttingen (idea) – Im kommunistisch regierten Vietnam wird die Religionsfreiheit im kommenden Jahr noch weiter eingeschränkt. Das befürchtet die Gesellschaft für bedrohte Völker (Göttingen). Am 1. Januar trete ein Dekret in Kraft, das den Behörden noch mehr Handhabe gebe, „religiöse Gemeinschaften willkürlich an ihrer Glaubensausübung zu hindern“, warnte Asienreferent Ulrich Delius am 28. Dezember. Alle Religionsgemeinschaften, die sich um staatliche Anerkennung bemühen, müssten dann minutiös alle ihre Organisationen und deren Aktivitäten anmelden und registrieren lassen. Das ermögliche eine lückenlose Erfassung und Überwachung. Problematisch sei ferner der Nachweis, dass die Glaubensgemeinschaften 20 Jahre lang keine Gesetze verletzt haben. In Zeiten verstärkter Verfolgung hätten sie nicht immer legal aktiv sein können und in den Untergrund gehen müssen, so Delius.

Christen aus Minderheitsvölkern bedroht

Er fordert die deutsche Bundesregierung auf, das Dekret öffentlich und nachdrücklich zu kritisieren. In den vergangenen Jahren seien immer wieder Christen und Menschenrechtler, die sich für mehr Religionsfreiheit einsetzen, festgenommen und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. So sei der Menschenrechtsanwalt Le Quoc Quan am 27. Dezember in Hanoi verhaftet worden. Er habe sich im Internet für mehr Glaubensfreiheit engagiert. Delius macht ferner auf das Schicksal von vier Christen aus dem Minderheitenvolk der Hmong aufmerksam. Die Männer im Alter zwischen 27 und 38 Jahren seien am 12. Dezember in der Provinz Lai Chau im Nordwesten des Landes zu Gefängnisstrafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt worden. Der Grund: Sie sollen die öffentliche Ordnung gefährdet haben, weil sie an einer nicht genehmigten religiösen Versammlung teilgenommen hatten. Der Menschenrechtsorganisation zufolge gehören viele Angehörige von Minderheitsvölkern in Vietnam nicht zugelassenen protestantischen Kirchen an. Mehr als 250 Angehörige dieser Völker seien wegen ihres Engagements für Religionsfreiheit in Haft. Von den knapp 89 Millionen Einwohnern Vietnams sind 52,5 Prozent Buddhisten, 23,2 Prozent Nicht-Religiöse und 9,4 Prozent Christen, meist Katholiken. 1,3 Prozent sind evangelisch. Der Rest gehört Stammes- oder Naturreligionen an.

 

Wenn Gott zum „Erfüllungsgehilfen der eigenen Wünsche“ wird

 

Lichtensteiner Liedermacherfestival

Wenn Gott zum „Erfüllungsgehilfen der eigenen Wünsche“ wird

Einer der bekanntesten christlichen Liedermacher Deutschlands, Manfred Siebald. Foto: idea/kairospress

Lichtenstein (idea) – Christen und christliche Gemeinden sollten nicht versuchen, aus eigener Kraft zu wachsen und zu reifen. Oft genug degradierten sie dabei nämlich Gott zum „Erfüllungsgehilfen ihrer eigenen Wünsche“. Das führe nur zu Enttäuschungen. Diese Ansicht vertrat einer der bekanntesten christlichen Liedermacher Deutschlands, Manfred Siebald (Mainz), am 24. November beim 18. Lichtensteiner Liedermacherfestival. Der einzige, der die Lücke zwischen guten Vorsätzen und der Wirklichkeit füllen könne, sei Jesus Christus. Darum sollten Christen ihn täglich neu bitten, in ihr Leben zu kommen, sagte Siebald vor den mehr als 300 Besuchern. Wie der Moderator des Konzertabends, der langjährige sächsische Landesjugendwart und Leiter des CVJM-Missio-Centers Berlin Wolfgang Freitag (Radebeul bei Dresden), sagte, ist Musik eine großartige Möglichkeit, Christen im Glauben zu stärken. Das beweise das Lichtensteiner Liedermacherfestival, das sich in den vergangenen Jahren zu einer Institution entwickelt und bewiesen habe, dass die Werke christlicher Liedermacher keine „Strohfeuer“ seien. „Inzwischen ist Lichtenstein so etwas wie der Nabel der christlichen Liedermacherwelt“, so Freitag. Er moderierte den Abend an Stelle des Evangelisten Theo Lehmann, der zu den Gründern des Festivals gehört und bisher immer Moderator war. In diesem Jahr konnte er aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen.

Vom ostdeutschen Treffen zum gesamtdeutschen Ereignis

Das Lichtensteiner Liedermachfestival, das 1995 als genuin ostdeutsches Treffen begann, hat sich mittlerweile zu einem gesamtdeutschen Ereignis entwickelt. In diesem Jahr traten neben Manfred Siebald der blind geborene Liedermacher und Rockpoet Thomas Steinlein (Hamburg), die Songschreiberin Steffi Charles (Großenhain), sowie das sächsische Liedermacherduo Andy & Frank auf. Mit Daniel Chmell (Zeitz) war auch ein Songpoet aus Thüringen vertreten. Das Besondere an dem Festival in Lichtenstein ist, dass die Liedermacher sich bereits einen Tag vor Beginn des Festivals treffen, um sich kennenzulernen, und es mit einem gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst am Abend beginnen. Voraussetzungen für die Teilnahme am Lichtensteiner Liedermacherfestival sind, dass eigene Texte und Musik aufgeführt werden, auf Deutsch gesungen wird und die Lieder ein eindeutiges Jesus-Bekenntnis beinhalten. Erstmals seit dem Debüt des Lichtensteiner Festivals 1995 fand das Konzert in diesem Jahr wieder in der St. Laurentius-Kirche statt; in allen anderen Jahren war es im Christlichen Glaubenscentrum Lichtenstein zu Gast.

 

Bei Grünen haben Kirchengegner das Sagen

 

CDU-Generalsekretär

Bei Grünen haben Kirchengegner das Sagen

Der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. Foto: kairospress

Berlin  – CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen, dass dort „erbitterte Kirchengegner“ das Sagen haben. Anlass ist ein Beschluss, der am 17. November auf dem Bundesparteitag in Hannover mit großer Mehrheit gefasst wurde. Danach wollen sich die Bündnisgrünen dafür einsetzen, dass es das besondere kirchliche Arbeitsrecht – den sogenannten „Dritten Weg“ – nur in solchen Einrichtungen geben darf, „die mehrheitlich vom jeweiligen Träger finanziert werden“. Dies hätte weitreichende Folgen: Denn dann wäre der Dritte Weg – dabei werden Löhne und Arbeitsbedingungen in paritätisch besetzten „Arbeitsrechtlichen Kommissionen“ ausgehandelt – etwa in kirchlichen Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen nicht mehr anwendbar. Die Finanzierung dieser Einrichtungen erfolgt vor allem durch den Staat und die Sozialkassen. Gröhe nannte den Grünen-Beschluss „einen schweren Angriff auf die bewährte Partnerschaft von Staat und Kirchen in Deutschland“. Der Staat fördere „zu Recht die ganz erheblichen kirchlichen Beiträge im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich“, wodurch „ein plurales Angebot“ gesichert werde, sagte Gröhe der Tageszeitung „Die Welt“. Nach seinen Worten wäre die Umsetzung des Beschlusses „das Aus für profilierte christliche Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Krankenhäuser, die unserer Gesellschaft gut tun“. Gröhe bezeichnete es als „unaufrichtig und doppelzüngig, wenn die Grünen Kirchenfreunde ins Schaufenster stellen, in der Programmwerkstatt aber erbitterte Kirchengegner den Ton angeben“. Er bezog sich damit auf die Wahl von Katrin Göring-Eckardt, zur Spitzenkandidatin ihrer Partei im Bundestagswahlkampf. Sie ist Präses der EKD-Synode, lässt ihr Amt aber bis zur Wahl im Herbst 2013 ruhen. Kirchenkritische Haltungen der Grünen bestehen auch in den Landesverbänden. So fordern die bayerischen Grünen, religiöse Symbole wie Kruzifixe aus den Klassenzimmern zu verbannen.  

Grüne: Union will mit Angriffen ablenken

Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Josef Winkler, wies die Kritik aus der CDU zurück: „Die scharfen Angriffe der Union sollen nur davon ablenken, dass die Union in immer mehr wichtigen kirchenpolitischen Fragen von den Kirchen abweichende Positionen vertritt.“ Als Beispiele nannte er die Flüchtlingspolitik der CDU/CSU und die positive Haltung einiger CDU-Politiker zur Embryonenforschung.

Dobrindt: Grüne verharmlosen Christenverfolgung

CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt (München) erteilte Spekulationen in der CDU über eine schwarz-grüne Koalition eine Absage. In einem am 29. November veröffentlichten Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ nannte er die Grünen „zutiefst antibürgerlich“. Sie seien gegen die Familie, weil sie Ehegattensplitting und Betreuungsgeld ablehnten. „Sie sind gegen unsere abendländische Identität, weil sie Christenverfolgung verharmlosen und islamische Feiertage einführen wollen“, so Dobrindt. Im Blick auf die grüne Spitzenkandidatin Göring-Eckardt, die der „Tagesspiegel“ als wertkonservative Kirchenfrau charakterisiert, sagte er: „Die Führungsfigur der Grünen ist und bleibt Jürgen Trittin.“ Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag ist neben Göring-Eckardt Spitzenkandidat seiner Partei.

 

 

EU: Beleidigung des Christentums muss erlaubt sein

(CID-Redaktion: Die EU entpuppt sich als der Antichrist, wir distanzieren uns von der EU, die meinen Gott Yahwe Adonai beleidigen lässt. Warum erlauben sie nicht die Beleidigung des Islam, weil sie alle zu Feige sind.)

EU: Beleidigung des Christentums muss erlaubt sein
Dem polnischen Skandal-Musiker Adam Darski droht in seinem Heimatland erneut eine Strafe wegen der Verletzung religiöser Gefühle. Die Europäische Union betont indes: Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt auch für Worte, die „beleidigen, schockieren und verstören“.

Muss sich erneut wegen der Verletzung religiöser Gefühle verantworten: Der Sänger Adam Darski.
Foto: Vassil (CC BY 3.0)

Muss sich erneut wegen der Verletzung religiöser Gefühle verantworten: Der Sänger Adam Darski.
Foto: Vassil (CC BY 3.0)

Darski, Frontmann der polnischen Black-Metal-Band „Behemoth“, musste sich bereits 2007 von Gericht verantworten, weil er während eines Konzerts auf der Bühne eine Bibel zerrissen und die katholische Kirche als „mörderische Sekte“ bezeichnet hatte. Damals wurde er von einem Danziger Gericht in erster Instanz freigesprochen (Öffnet externen Link in neuem Fensterpro berichtete). Dieses Urteil hat nun das Oberste Gericht Polens aufgehoben, berichten die Öffnet externen Link in neuem Fenster“Deutsch-Türkischen Nachrichten“. Das Oberste Gericht habe demnach die Urteilsbegründung der Danziger Richter nicht vollständig nachvollziehen können und sie daher aufgefordert, den Fall neu zu beraten.

Die Richter entschieden damals, Darski habe die Bibel nur vor den Augen von Leuten zerrissen, die dadurch nicht beleidigt würden – nämlich seinen Fans. Das Oberste Gericht argumentiert nun jedoch, Darski sei sich dessen bewusst gewesen, dass seine Aktion die religiösen Gefühle von Mitbürgern verletzen könne. Dies reiche eventuell für einen Schuldspruch aus. Die Richter in Danzig müssen nun neu über den Fall beraten, im Extremfall drohen dem Künstler zwei Jahre Haft.

In dieser Angelegenheit hat sich nun die EU-Kommission in Brüssel zu Wort gemeldet. Eine mögliche Verurteilung des Musikers widerspreche den „europäischen Werten“, heißt es in einem Schreiben der Kommission, welches im Bericht der „Deutsch-Türkischen Nachrichten“ zitiert wird. Sämtliche EU-Mitgliedsstaaten müssten internationale Verträge wie die EU-Menschenrechtskonvention respektieren – auch Polen, das diese mit unterzeichnet habe. Es gehöre zum Recht auf freie Meinungsäußerung, dass auch solche Gedanken, die „beleidigen, schockieren oder verstören“, geäußert werden dürfen, so die EU-Kommission.

Islam ist Ausnahme

In Polen komme diese Zurechtweisung durch die EU nicht gut an, heißt es in dem Bericht. Mehrere polnische Parlamentsabgeordnete hätten sich laut einem Artikel des Nachrichtenportals „Interia“ empört über die Einmischung aus Brüssel geäußert. Zudem seien viele Christen in Polen darüber verärgert, da die EU die Beleidigung des Islam oder von Homosexuellen kritisiere, gleichzeitig jedoch „Christenbeleidiger“ verteidige.

Zuletzt hatte Darski im Herbst 2011 für Aufregung gesorgt: Kirchen kritisierten damals die Berufung des bekennenden Satanisten in die Jury der TV-Castingshow „The Voice of Poland“ (Öffnet externen Link in neuem Fensterpro berichtete). Die Deutsche Presseagentur (dpa) hatte damals berichtet, der Künstler habe sich als „ausgesprochen freundlicher und höflicher Juror“ erwiesen. (pro)

Was Frauen in Deutschland abhält, Mutter zu werden

Eine Studie erklärt, warum viele Deutsche kinderlos bleiben. Viele befürchten, eigenen Ansprüchen nicht gerecht zu werden – oder dem gesellschaftlichen Ideal. Der Stellenwert von Kindern ändert sich. Von Claudia Ehrenstein

Eine Säuglingsstation in Seligenstadt. Die Zahl der jährlich geborenen Kinder sinkt in Deutschland stetig

Eine Säuglingsstation in Seligenstadt. Die Zahl der jährlich geborenen Kinder sinkt in Deutschland stetig

Bald ist Weihnachten – das Fest, auf das sich gerade Kinder freuen. Und ausgerechnet in die Vorfreude auf diese Feiertage platzt nun das Wiesbadener Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) mit einer Studie, die erklärt, warum gerade in Deutschland so viele Frauen kinderlos bleiben – allen familienpolitischen Maßnahmen der letzten Jahre zum Trotz.

Demnach sind es nicht nur ökonomische Überlegungen, sondern vor allem auch die sozialen und kulturellen Umstände, die Frauen davon abhalten, Mutter zu werden. So befürchten gerade auch hochqualifizierte Frauen, dem gesellschaftlichen Ideal der „guten Mutter“ nicht gerecht zu werden, wenn sie ein Kind groß ziehen und weiterhin arbeiten. Unter Akademikerinnen ist der Anteil kinderloser Frauen denn auch mit rund 30 Prozent besonders groß.

Was fehlt, ist die Anerkennung für berufstätige Mütter. 63 Prozent der Befragten in Westdeutschland befürchten, ein Kleinkind würde darunter leiden, wenn die Mutter berufstätig sei. In Ostdeutschland dagegen ist die Grundeinstellung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimistischer. Nur 36 Prozent der Befragten sind der Meinung, es sei nicht gut für ein Kleinkind, wenn es nicht von der Mutter, sondern in einer Kita betreut wird.

Kinder haben anderen Stellenwert

Die Studie hat erstmals Daten zur Familienforschung mit Befragungen zur Gefühlslage der Deutschen kombiniert. Dabei zeigte sich, dass Kinder heute einen anderen Stellenwert haben als in der Vergangenheit. Nur noch 45 Prozent der kinderlosen Erwachsenen glauben, dass Kinder ihr Leben bereichern und glücklicher machen würde. Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Früher waren junge Frauen und Männer erst als erwachsene Personen voll anerkannt, wenn sie ihre eigene Geld verdienten, verheiratet waren und eigene Kinder hatten. Heute dagegen sind kinderlose Erwachsene kaum mehr der Ansicht, dass Kinder ihr gesellschaftliches Ansehen erhöhen würden. Und: Menschen mit hohem Anspruch an Elternschaft bleiben häufiger als andere kinderlos, „weil sie fürchten, ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht zu werden“.

Kinderlosigkeit, so resümiert die Studie, ist zu einem großen Teil gewollt und ganz bewusst gewählt. Während Frauen im Jahr 1865 im Durchschnitt noch 4,7 Kinder hatten, lag dieser Wert 1965 nur noch bei 1,55. Seit Mitte der 70er-Jahre schwankt die Kinderzahl pro Frau zwischen 1,24 und 1,45 Kindern. Die Zahl der jährlich geborenen Kinder sank in Deutschland von mehr als 900.000 Anfang der 60er-Jahre auf heute knapp 680.000 – mit Tendenz nach unten. Vor allem in ländlichen Regionen gehen die Geburtenzahlen weiter zurück.

Im Zweifel bleiben viele Frauen lieber allein

Auch angesichts dieses negativen Trends bleibt der Wiener Verhaltensanthropologe Martin Fieder gelassen. „Kinderlosigkeit steckt nicht in den Genen“, sagt Fieder im Gespräch mit der „Welt“. „Menschen, die in der Vergangenheit keine Kinder bekommen haben, sind nicht unsere Vorfahren.“ Mit der Zahl der Kinder steigt vielmehr der evolutionäre Erfolg. Es sind damit Frauen und Männer mit starkem Kinderwunsch, die sich in der Menschheitsgeschichte durchsetzten.

Ob sich eine Frau für oder gegen Kinder entscheidet, hängt vor allem von ihrer sozialen Stellung in der Gesellschaft ab. Mit dem Status steigen die Ansprüche an einen Partner. Je erfolgreicher eine Frau ist, desto weniger ist sie gewillt, Kompromisse einzugehen und einen Mann zu akzeptieren, der nicht mit ihr auf Augenhöhe steht. Umso schwieriger wird es für sie, einen potenziellen Vater zu finden. Im Zweifel bleiben viele Frauen daher inzwischen lieber allein – und ohne Kind.

Ein Dilemma, das sich nach Ansicht Fieders aus dem vorherrschenden Familienmodell „Vater, Mutter, Kind“ ergibt. Noch ist eine sehr deutliche Mehrheit von 86 Prozent der Deutschen der Ansicht, dass Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen sollten. Die vorherrschende Lebensform ist denn auch mit 30,8 Prozent das verheiratete Paar mit zwei Kindern.

Ein Drittel der Kinder in Deutschland aber werden heute schon von unverheirateten Müttern geboren. „Das Reproduktionsverhalten passt sich schnell der Gesellschaft an“, sagt Fieder und fordert die Politik auf, alleinerziehende Mütter besser zu unterstützen und ihre Stellung in der Gesellschaft damit zu stärken.

Studie plädiert für flexiblere Arbeitszeiten

Die Konsequenz sinkender Geburtenzahlen soll nun aber nicht sein, Frauen aus der Arbeitswelt fern zu halten. Die Studie plädiert für mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten, um es jungen Müttern und Vätern in der sogenannten Rush Hour des Lebens zwischen 30 und 40 zu erleichtern, ihre Familie und den Beruf unter einen Hut zu bringen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) fordert von der Wirtschaft mehr Betriebskindergärten, mehr Anerkennung für Teilzeit-Arbeit, mehr Rücksicht auf familiäre Belastungen. „Bei allem was Politik tut, darf sie aber nicht den Eindruck erwecken, sie könnte unmittelbar die Geburtenrate beeinflussen“, erklärt ein Ministeriumssprecher

Fieder rät gerade gut ausgebildeten Frauen, ihren Kinderwunsch möglichst noch während des Studiums zu realisieren. Dann erlaubt erstens der Studienplan noch mehr Flexibilität. Und zweitens sind Unterschiede im Status noch nicht so ausgeprägt – was es für Frauen und Männer leichter macht, einen passenden Partner zu finden.

Katholischer Kritiker der Homosexualität massiv bedroht

Der Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders K-TV und Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann. Foto: PR

Der Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders K-TV und Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann. Foto: PR

Bonn (idea) – Eine massive Drohung hat der Chefredakteur des katholischen Fernsehsenders K-TV und Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht, Martin Lohmann (Bonn), erhalten. Ein Unbekannter sandte ihm eine E-Mail mit den Worten: „Ich bin homosexuell und habe AIDS, wohne in Bonn und bin nun entschlossen, ihnen auch dieses Geschenk der Immunerkrankung zu geben. Wenn Sie also demnächst einen kleinen Piekser verspüren sollten, dann war ich das wohl mit meiner Nadel.“ Lohmann sieht in der „perfiden Drohung mit Vernichtungsabsicht“ eine Reaktion auf seinen Auftritt in der ARD-Fernsehsendung „Hart aber fair“, die sich am 3. Dezember mit der Frage „Homo-Ehe ohne Grenzen?“ befasste. Darin hatte er sich gegen eine vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe gewandt. Zugleich kritisierte er, dass ein „Hype“ um Homosexualität gemacht werde, obwohl der Anteil von Schwulen und Lesben nur zwei Prozent betrage und lediglich 0,058 Prozent der Bevölkerung eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen seien. Wie Lohmann auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, nehme er die Drohung ernst und habe Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Er habe aber keine Angst: „Ich weiß mich geschützt und geborgen in der Liebe Gottes.“ Lohmann rief dazu auf, für den Bedroher zu beten. Er bedauere, dass viele Homosexuelle zwar Toleranz einforderten, aber dazu offenbar selbst nicht in der Lage seien. Er habe nicht nur diese Drohung, sondern auch „unzählige Pöbeleien“ erhalten. Die Journalistin und bekennende Christin Birgit Kelle (Kempen/Niederrhein), die sich in der Sendung gegen ein Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften ausgesprochen hatte, bekam nach eigenen Angaben ebenfalls zahlreiche beleidigende Reaktionen. So schrieb ein Redakteur des Westdeutschen Rundfunks (WDR), Alex Nieschwietz, von seinem Twitter-Account die Nachricht: „Ich glaub Frau Kelle ist eine Hexe! Hexe! Verbrennen!“ Nach Protesten von Christen entschuldigte sich der Journalist für seine Aussagen.

Bundestag hört Experten zu Gesetzentwurf – Hmm Yahwe sagt du sollst nicht Morden.

Zum Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe sprachen im Bundestag Ärzte und Juristen. Foto: Simone M.

Zum Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe sprachen im Bundestag Ärzte und Juristen. Foto: Simone M. Neumann

Zum Gesetzentwurf zur Suizidbeihilfe sprachen im Bundestag Ärzte und Juristen. Foto: Simone M. Neumann

Neumann

(CID-Redaktion: Egal in welcher Art man ein Leben zu Tode bringt es ist und bleigt Mord. Gott hats gegeben und allein Gott darf es nehmen – Das Leben)

Berlin (idea) – Wie soll das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Suizidbeihilfe gestaltet werden? Zu dieser Frage hat der Rechtsausschuss des Bundestages am 12. Dezember in Berlin Fachleute angehört. Die Ärzte und Juristen waren uneins darüber, ob Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden sollte. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen, die Suizidwilligen „nahestehen“ und unentgeltlich Hilfe zur Selbsttötung leisten, straffrei bleiben. Das könnten auch gemeinnützige Sterbehilfe-Vereine sein, die sich über Mitgliedsbeiträge finanzieren. Mit dem Gesetz soll nur die gewerbsmäßige, auf Gewinn abzielende Beihilfe verboten werden. Kritiker halten das geplante Gesetz für „lebensgefährlich“. Sie befürchten zunehmenden Druck auf Alte und Kranke, sich das Leben zu nehmen. Über das Gesetz wird voraussichtlich 2013 abgestimmt.

Bundesärztekammer gegen jede Form organisierter Sterbehilfe

Die Leiterin der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer, Marlis Hübner (Berlin), plädierte dafür, jede Form der organisierten Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Eine Beschränkung allein auf die gewerbsmäßige Sterbehilfe sei problematisch. Organisationen wie Dignitas Deutschland würden aufgrund der fehlenden Absicht, Gewinne zu erzielen, von der vorgeschlagenen Regelung nicht erfasst. Zudem sei zu befürchten, dass bisher gewerbsmäßig handelnde Unternehmen auf gemeinnützige Organisationsformen ausweichen. Bedenken äußerte Hübner auch dazu, dass nach dem Gesetzentwurf Personen, die dem Suizidwilligen „nahestehen“ und Hilfe zur Selbsttötung leisten, straffrei bleiben sollen. Das könne auch ein Arzt oder Pfleger sein. Dies müsse unter allen Umständen vermieden werden. Ärzte dürften keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.

Hospiz Stiftung: Suizidhilfe darf nicht Standard werden

Der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch (Dortmund), bezeichnete es als problematisch, wenn die Suizidhilfe als eine Art Standard etabliert würde. Auch ohne die Absicht, Gewinne zu erzielen, entstehe ein Gewöhnungseffekt. Dadurch erhöhe sich bei Betroffenen der Entscheidungsdruck. Eine strafrechtliche Regelung müsse gewährleisten, dass die Suizidhilfe nicht als „normale Therapieoption“ verstanden werde.

Palliativmediziner: Sterbehilfe „mit allen Mitteln verhindern“

Der Palliativmediziner am katholischen Benedictus Krankenhaus Tutzing (Starnberger See), Rainer Freynhagen, hält es für dringend geboten, jede Form der Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich zu unterbinden: „Meine ganz persönlichen Erfahrungen im fast täglichen Umgang mit dem Tod haben mich gelehrt, dass es grundsätzlich möglich ist, in unserem Land auf natürlichem Weg zufrieden, angstfrei und würdevoll zu sterben.“

Jurist: Sterbehilfe kann „sehr segensreich“ sein

Dagegen bedauerte der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht, Prof. Henning Rosenau (Augsburg), dass die Ärzteschaft die Beihilfe zum Suizid standesrechtlich nicht zulasse. Rosenau: „Die Ärzte wenden sich wie in Zeiten des Hippokrates von einem Menschen ab, der gerade bei einem Sterbewunsch und dessen Ausführung in besonderer Weise Fürsorge und Begleitung bedarf. Man sollte diese Begleitung nicht anderen überlassen, die deutlich weniger Empathie (Einfühlungsvermögen/d.Red.) und medizinisches Wissen mitbringen.“ Laut Rosenau können Sterbehilfeorganisationen wie Exit (Schweiz) „sehr segensreich“ sein. Ein strafrechtliches Verbot wäre aus seiner Sicht kontraproduktiv und würde Suizidenten in den „Brutalst-Selbstmord“ treiben, indem sie sich etwa vor einen Zug würfen.

Strafrechtler: Sterbehilfevereine zulassen und kontrollieren

Der Hamburger Strafrechtsprofessor Frank Saliger hält es für fraglich, ob die Kriminalisierung einer kommerziellen Förderung von Selbsttötungen diesen entgegenwirken kann. Die Argumentation, wonach mehr Angebote zur Selbsttötung zu mehr Nachfrage führten, sei „hoch spekulativ“. Wirksamer als strafrechtliche Verbote seien verwaltungsrechtliche Mittel, etwa die Zulassung und Kontrolle von Sterbehilfevereinen.

Staatsrechtler: Strafbarkeitslücke schließen

Der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Kyrill-Alexander Schwarz (Würzburg), sagte, er habe keinen grundsätzlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Er würde jedoch die Formulierung „gewerbsmäßig“ durch „gewohnheitsmäßig und eigennützig“ ersetzen. Dadurch lasse sich eine Strafbarkeitslücke schließen. Sie entstehe, wenn etwa bei einem Sterbehilfeverein nicht die Absicht im Vordergrund stehe, Gewinne zu erzielen, aber durch Beitragszahlungen die Vereinsaktivitäten finanziert werden sollen.

Humanistische Union: Sterbehilfe liberalisieren

Ein Vorstandsmitglied der Humanistischen Union, Prof. Rosemarie Will (Berlin), vertrat die Ansicht, dass zum Schutz der Menschenwürde auch das Recht gehöre, den eigenen Tod aktiv herbeizuführen. Dieser Wunsch sei weit verbreitet. Notwendig sei eine Liberalisierung der Sterbehilfe. So sollte laut Will eine „professionelle Sterbebegleitung durch Ärzte“ erlaubt werden.

„Homo-Ehe“ sorgt für Wirbel in westlichen Staaten

Der französische Präsident Francois Hollande. Foto: PR

Der französische Präsident Francois Hollande. Foto: PR

Paris/London/Washington (idea) – In drei führenden westlichen Ländern sorgt die Einführung der „Homo-Ehe“ für heftigen Wirbel. In Frankreich sind seit Mitte November Hunderttausende gegen ein von Präsident Francois Hollande propagiertes Gesetz auf die Straße gegangen, das auch ein Adoptionsrecht für schwule und lesbische Partnerschaften vorsieht. In Großbritannien regt sich Widerstand gegen einen Vorstoß von Premierminister David Cameron, religiöse „Trauungen“ von Homosexuellen zuzulassen. Und in den USA wird das Oberste Gericht im kommenden Jahr darüber entscheiden, ob nur die Ehe von Mann und Frau verfassungsgemäß ist.

Frankreich: „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“

Der französische Sozialist Hollande hatte vor seiner Wahl am 15. Mai versprochen, die „Homo-Ehe“ einzuführen und gleichgeschlechtlichen Partnern ein Adoptionsrecht einzuräumen. Die Gleichstellung mit der Ehe von Mann und Frau bewirkt unter anderem, dass die Bezeichnungen Vater und Mutter im Bürgerlichen Gesetzbuch durch „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ ersetzt würden. Dagegen gibt es seit Mitte November Massenproteste. Bisher sind mindestens 200.000 Personen in ganz Frankreich auf die Straße gegangen. Sie fürchten um die traditionelle Familie. Nicht nur die Kirchen, sondern auch muslimische und jüdische Verbände opponieren dagegen. Selbst Schwule legen Wert darauf, dass Kinder mit Vater und Mutter aufwachsen. Einige Bürgermeister wollen sich nicht zwingen lassen, als Standesbeamte Homosexuelle „trauen“ zu müssen. Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gibt es in Frankreich seit 1999.

Britischer Premier für „Homo-Trauungen“

In Großbritannien trifft der konservative Premier Cameron ebenfalls auf Widerstand für sein Vorhaben, den Weg für homosexuelle „Trauungen“ in Kirchen, Synagogen und Moscheen freizumachen. Er sei ein großer Unterstützer der Ehe und wünsche nicht, dass Schwule und Lesben davon ausgeschlossen würden, sagte er am 7. Dezember. Doch dürfe keine religiöse Gemeinde gezwungen werden, solche Zeremonien abzuhalten. Er werde sich auch für eine Unterhausabstimmung ohne Fraktionszwang einsetzen. Obwohl bis zu 100 Tory-Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf stimmen könnten, wäre er nicht gefährdet, weil er mit Zustimmung der Liberaldemokraten und der Labour-Opposition rechnen könnte. Der Entwurf soll Anfang April eingebracht werden.

Tory-Politiker: „Total übergeschnappt“

Während der frühere Premierminister John Major Cameron unterstützt, erntet er scharfe Kritik von mehreren konservativen Abgeordneten. David Davies (Monmouth) nannte das Vorhaben „total übergeschnappt“. Bob Stewart (Beckenham) fragt, warum seine Regierung so „versessen“ darauf sei, tausende Bürger in „normalen Ehen“ zu verärgern. Matthew Offord (Hendon) geht noch einen Schritt weiter: Er stellte im Unterhaus die Frage, ob die Regierung auch andere Lebensformen wie etwa Polygamie mit der Ehe gleichstellen wolle. Das künftige geistliche Oberhaupt der anglikanischen „Kirche von England“, Justin Welby, befürchtet, dass eine Neubestimmung der Ehe die Bedeutung dieser Institution „verwässert“ und ihre Integrität in Frage stellt.

USA: Ist eine Homo-Partnerschaft eine „Ehe“?

In den Vereinigten Staaten wird sich das Oberste Gericht im Juni mit der Frage befassen, ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt werden können. In neun Bundesstaaten und im „District of Columbia“ der Hauptstadt Washington ist die „Homo-Ehe“ zugelassen. In 30 Bundesstaaten verbietet sie die Verfassung. Da das Bundesrecht über dem Recht der Bundesstaaten steht, hat die Entscheidung des Obersten Gerichts hohe Bedeutung. In Umfragen ist eine knappe Mehrheit von 53 Prozent der Bürger für die „Homo-Ehe“. Auch Präsident Barack Obama unterstützt sie, während besonders die Katholiken und die theologisch konservativen Protestanten darin eine Abwertung der Ehe von Mann und Frau sehen.

Sie Bauen Brücken die zur Hölle führen

CID – Radio e.V.
http://www.cid-radio.de
http://www.cidnews.de
pastor@talkme.eu
Tel: 01805 – 807708 (0,14 €/min)
Spendentel: 0900 1 954 000 (5€ pro Anruf)
78410 Konstanz, Postfach 101037

Sie Bauen Brücken die zur Hölle führen

schrieb Christof Kräuchi vom ‚Christen begegnen Muslimen‘ CM – Leiterteam folgendes:
„Bei einem kürzlich stattgefundenen Treffen für besseres Verständnis zwischen Christen und Muslimen fragte der Imam: ‚Wenn Isa wiederkommt, auf welches Buch wird er sich beziehen: Die Thora, Zabur, Injil oder den Koran? ‘ Die Antwort von Jesus Nachfolgern war: ‚Jesus selbst ist Gottes Wort in Person. Er braucht sich auf keines der Bücher zu beziehen. Diese Wahrheit, dass Jesus das Wort Gottes ist, kommt zu uns im Injil (Evangelium) sowohl als auch im Koran. Nun, liebe Freunde, habe ich euch genug unterhalten. Wir wünschen euch ein gesegnetes „brückenbauendes“ Fest zusammen mit euren muslimischen Freunden!“

In der Antwort dieser ‚Christen‘ wird folgendes übersehen:
Es gibt die sogenannte Makitische Sure 3:45-47, die eine von 240 Versen ist, die nach dem Befehl Allahs in (Sure 2. 106): ‚Wenn wir einen Vers (aus dem Wortlaut der Offenbarung) tilgen oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir (dafür) einen besseren oder einen, der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, dass Allah zu allem die Macht hat?“ – nach Paret von Mohammed aus dem Koran abgeschafft und für ungültig erklärt wurden nach seiner Auswanderung im Jahr 622 n.Chr. Diese 240 abgeschafften Verse sind nicht mehr gültig. Ein gläubiger Muslim darf diese Verse nicht mehr rezitieren! Diese Verse sind aber immer noch im Koran geschrieben, aber im arabischen Original-Koran steht unter jedem dieser ‚abgeschafften‘ Verse der Satz: „Dieser Vers ist nicht mehr gültig, weil er ersetzt ist durch den Vers No. soundso…!
Diese Verse sagten folgendes:
„Als die Engel sagten: ‚O Mariam (Maria), Allah verkündet dir ein Wort von ihm (‚Sei! ‘- und er war, d.h. Isa/Jesus, der Sohn Maryams/Marias), dessen Name al-Masih ‚Isa‘, der Sohn Mariams ist, angesehen im Diesseits und Jenseits und einer der (Allah) Nahegestellten. Und er wird in der Wiege zu den Menschen sprechen und im Mannesalter und einer der Rechtschaffenen sein. ‘ Sie sagte: ‚Mein Herr, wie sollte ich ein Kind haben, wo mich (doch) kein menschliches Wesen berührt hat? ‘ Er(der Engel) sagte: ‚So (wird es sein); Allah erschafft, was Er will. Wenn Er eine Angelegenheit bestimmt, so sagt Er zu ihr nur: ‚Sei! ‘ und so ist sie.“
(Sure 3, 45-47)
Allah hat diese Verse durch den Vers in derselben (Sure 3, 59) ersetzt:
„Gewiss das Gleichnis ‚Isas‘ (Jesus) ist bei Allah wie das Gleichnis Adams. Er erschuf ihn aus Erde. Hierauf sagte Er zu ihm: ‚Sei! ‘ und da war er“
(Sure 3:59)
Das bedeutet mit andern Worten; Isa ist nicht Allahs Wort, sondern nur eine Schöpfung Allahs wie Adam.
Weil die Muslime, die in den westlichen Ländern leben, diese Völker betrügen wollen, dürfen sie lügen, damit das wahre Gesicht des Islam nicht aufgedeckt wird. Deshalb sagen die Muslime nicht die Wahrheit über den Islam, damit sie sich in diese Gesellschaft einschleichen können. Wenn sie
z.B. solche Verse zitieren, wissen sie, dass hier niemand weiss, dass sie
‚von Allah abgeschafft wurden‘ und somit nicht mehr gültig sind. Sie dürften sie nicht mehr benützen, tun es aber, um bewusst die Leute zu betrügen und die Herrschaft Allahs zu erreichen.
Was mich verwundert ist, dass eine sogenannte ‚Christliche Organisation‘ einen solchen Betrug und eine solche Lüge weiter verbreitet, und damit den Weg für die antichristliche Lehre noch freimacht – vergl.
‚Diese Wahrheit, dass Jesus das Wort Gottes ist, kommt zu uns im Injil (Evangelium) sowohl als auch im Koran. ‘
Man sagt das weiter wie ein Papagei, der sagt, was er hört, ohne es zu verstehen und nachzudenken.
In seinem Artikel hat Christof Kräuchi vom CM-Leiterteam von einem
‚gesegneten Brückenbauen‘ gesprochen. Ich möchte ihn aber deutlich warnen. Diese Brücken führen zur Hölle, weil es Brücken sind, die zum Antichristen führen.
In Matthäus 10, 33 & in Lukas 12, 9 sagt Jesus:
‚Wer mich verleugnet vor den Menschen, den will ICH auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater. ‘
Johannes, der Evangelist, schreibt auch: ‚Wer den Sohn hat, der hat das Leben, wer den Sohn Gottes nicht hat, der hat das Leben nicht. ‘ –
(1. Johannes 5, 12)
Nach biblischer Terminologie ist jede Lehre, die denVater und den Sohn leugnet, eine antichristliche Lehre:
‚Meine lieben Freunde, glaubt nicht jedem Geist, sondern prüfet die Geister, ob sie von Gott sind, denn die Welt ist voll von falschen Propheten. Daran sollt ihr den Geist Gottes erkennen: Ein jeglicher Geist, der da bekennt, dass JESUS CHRISTUS ist im Fleisch gekommen, der ist von Gott, und ein jeglicher Geist, der JESUS nicht bekennt, der ist nicht von Gott. Und das ist der Geist des Antichristen‘ – (1. Johannes 4, 2-3).
Zu bemerken wäre auch noch – vergl. ‚…kommt zu uns im Injil (Evangelium) als auch im Koran‘:
‚Ich weiss deine Werke: Siehe, ICH habe vor dir gegeben eine offene Tür,
und niemand kann sie zuschliessen; denn du hast eine kleine Kraft, und
hast mein Wort behalten und hast meinen Namen nicht verleugnet‘ – (Offenbarung 3, 8).
ER hat zu ihm gesagt: ‚Du hast mein Wort behalten! ‘ Über welches Wort
spricht JESUS hier? Natürlich SEIN Wort in der Bibel.
‚Und da es das fünfte Siegel auftat, sah ich unter dem Altar die Seelen
derer, die erwürgt waren um des Wortes Gottes willen und um des
Zeugnisses willen, das sie hatten‘ – (Offenbarung 6, 9).
Diese Märtyrer, die umgebracht worden waren um des Wortes Gottes willen
viele gerade in islamischen und arabischen Ländern im Auftrag des ‚Koran‘ versklavt, brutal gefoltert und getötet um des Worts Gottes Willen bis hier sogar in unseren Breitengraden – wo ist dieses Wort Gottes? In der Bibel! In Johannes 15, 22 bezieht sich JESUS auf SEIN Wort in der Bibel:
‚Wenn ICH nicht gekommen wäre und hätte es ihnen gesagt, so hätten sie
keine Sünde; nun aber können sie nichts vorwenden, ihre Sünde zu
entschuldigen. ‘ (Johannes 15, 22)
In Apostelgeschichte 20, 32 finden wir: ‚Und nun, liebe Brüder, ich befehle
euch Gott und dem Wort SEINER Gnade, der da mächtig ist, euch zu erbauen und zu geben das Erbe unter allen, die geheiligt werden‘.
Dieses Wort Gottes erbaut und macht den Gläubigen würdig für das Erbe unter allen, die ‚geheiligt werden gemäss Gottes Wort‘, das Jesus auf den bezieht, der dieses Wort gehalten hat. Ihm wird ER das ‚Erbe geben mit allen, die geheiligt werden‘
Das zeigt uns ganz deutlich und klar, dass JESUS, wenn ER wiederkommt, sich auf SEIN Wort bezieht, das in der Heiligen Schrift – der Bibel – ist.

Pastor Fouad Adel M.A.
September 2010