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Europäischer Gerichtshof

 

Fluglinien-Angestellte darf Halskette mit Kreuz tragen

Fluglinien-Angestellte darf Halskette mit Kreuz tragen

Nadia Eweida wurde zu Unrecht von ihrem Dienst beurlaubt. Foto: Daily Mail UK

Straßburg (idea) – Ob Christen am Arbeitsplatz eine Kette mit einem Kreuz tragen dürfen, hängt von ihrer Tätigkeit ab. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 15. Januar. Danach war eine Angestellte der britischen Fluggesellschaft British Airways, Nadia Eweida, zu Unrecht von ihrem Dienst beurlaubt worden. Im September 2006 hatte sich die koptisch-orthodoxe Christin geweigert, eine Anweisung zu befolgen, die das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verbietet. Sie empfand es als Einschränkung ihrer Religionsfreiheit, dass sie ihre Halskette mit dem zwei Zentimeter großen Kreuzanhänger ablegen sollte. Das Kreuz könnte Fluggästen zum Anstoß werden, lautete die Begründung der Fluggesellschaft. Der Rundfunkanstalt BBC sagte Frau Eweida damals: „Es ist mir wichtig, das Kreuz als Zeichen meines Glaubens zu tragen, damit andere Menschen wissen, dass Jesus sie liebt.“ Außerdem hielt sie es für ungerecht, dass Musliminnen ein Kopftuch tragen durften, obwohl dies ebenfalls ein religiöses Symbol sei. Die Frau kehrte im Februar 2007 an ihren Arbeitsplatz zurück, nachdem die Fluggesellschaft die Vorschrift wieder gelockert hatte. In der Zwischenzeit bekam sie kein Gehalt. Der Gerichtshof sprach der 61-Jährigen, die einer Pfingstkirche angehört, eine Entschädigung von 2.000 Euro zu.

Im Pflegedienst bleiben Kreuze verboten

Anders urteilte das Gericht im Fall der englischen Krankenschwester Shirley Chaplin. Die 57-Jährige arbeitete im Pflegedienst eines Krankenhauses in Exeter (Südwestengland). 2009 verbot die Verwaltung das sichtbare Tragen eines Kruzifixes mit der Begründung, dies verstoße gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Patienten könnten sich an der Kette mit dem drei Zentimeter großen Silberkreuz verletzen, oder das Kreuz könnte in Berührung mit einer offenen Wunde kommen. Zudem besage eine Richtlinie des Gesundheitsministeriums, dass Missionierungsversuche von Ärzten oder Pflegepersonal als Belästigung oder Einschüchterung angesehen würden. Auch für Chaplin war es eine Frage des Glaubens, dass sie ihrer Versetzung in ein Büro nicht zustimmte. Sie trat 2011 in den Vorruhestand. Nach Ansicht des Gerichtshofs verstieß das Krankenhaus nicht gegen die Religionsfreiheit.

Kein Gewissensschutz bei Nein zur Homosexualität

Niederlagen mussten auch zwei weitere Briten einstecken. Die Londoner Standesbeamtin Lillian Ladele hatte es aus Gewissensgründen abgelehnt, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Damit verstoße sie gegen die britische Partnerschaftsgesetzgebung, so dass ihre Entlassung rechtmäßig gewesen sei, so der Europäische Gerichtshof. Der Sexualtherapeut Gary McFarlane hatte sich unter Bezugnahme auf die Bibel geweigert, schwule oder lesbische Beziehungen zu betreuen. Seine Arbeitgeber, eine Beratungsstelle, habe ihn zu Recht gekündigt. Der Europäische Gerichtshof musste sich mit den Klagen der vier Christen befassen, da englische Gerichte ihre Beschwerden rechtsgültig abgelehnt hatten.